Rasenpflege und Flächenbetreuung


Die Arbeiten richten sich nach dem tatsächlichen Zustand und den Anforderungen der jeweiligen Anlage.
Wiederkehrende Aufgaben werden passend zu Wachstum, Witterung und Pflegezeitraum eingeordnet.
Feste Ansprechpartner bündeln Rückmeldungen, Änderungen und offene Punkte.



Professionelle Auftraggeber benötigen planbare Abläufe und eindeutige Zuständigkeiten. KASPEGA organisiert die vereinbarten Arbeiten mit eigenen operativen Ressourcen und klarer Kommunikation.
Die Einsätze werden mit eigenem Personal sowie eigenen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten organisiert.
Ein klarer Kontakt bündelt Abstimmungen, Rückmeldungen und Änderungen am vereinbarten Pflegeumfang.
Wiederkehrende Arbeiten werden in einem zum Objekt und zur Saison passenden Rhythmus eingeplant.
Grünpflege kann bei Bedarf mit Hausmeisterservice, Gebäudereinigung oder Winterdienst abgestimmt werden.
Ein passender Pflegeplan beginnt mit den tatsächlichen Flächen und Anforderungen vor Ort.
Wir klären Standort, Flächengröße, Bepflanzung, Nutzung und die gewünschten Pflegearbeiten.
Regelmäßige und saisonale Aufgaben werden zu einem nachvollziehbaren Pflegeumfang zusammengeführt.
Ausführung, Zuständigkeiten und Kontaktwege werden eindeutig vereinbart.
Rückmeldungen und erkennbare Veränderungen der Anlage können in die weitere Pflegeplanung einfließen.
Brandenburg
Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/LGB , dl-de/by-2-0



Je nach Vereinbarung gehören dazu Rasenpflege, Hecken- und Strauchschnitt, Beetpflege, Unkrautbeseitigung, Laubarbeiten und Bewässerung. Der konkrete Umfang wird passend zur Außenanlage und zum tatsächlichen Bedarf festgelegt.
KASPEGA betreut unter anderem Außenanlagen von Wohnanlagen, Gewerbeobjekten, Bürogebäuden, Produktions- und Logistikstandorten sowie öffentlichen und sozialen Einrichtungen.
Die Pflegeintervalle richten sich nach Flächengröße, Bepflanzung, Wachstum, Nutzung, Jahreszeit und gewünschtem Erscheinungsbild. Wiederkehrende und saisonale Arbeiten werden deshalb objektbezogen abgestimmt.
Starke Rückschnitte, das Auf-den-Stock-Setzen und die Beseitigung bestimmter Gehölze sind nach § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich vom 1. März bis 30. September untersagt. Schonende Form- und Pflegeschnitte können zulässig sein. Vor der Ausführung müssen die konkrete Maßnahme sowie weitergehende Schutzvorgaben geprüft werden.
Baumpflege wird vor einer Zusage objektbezogen geprüft. Entscheidend sind unter anderem Art und Umfang der Arbeiten, Baumhöhe, Zugänglichkeit, erforderliche Fachkunde und mögliche Genehmigungen. Nicht jede Baumarbeit gehört automatisch zum regelmäßigen Pflegeumfang.
Ja. Abhängig vom Objekt kann die Grünpflege mit Hausmeisterservice, Gebäudereinigung oder Winterdienst abgestimmt werden. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Nutzung und gewünschtem Betreuungsumfang ab.
Das Geschäftsgebiet umfasst Berlin und Brandenburg. Für Erkner, Spandau, Falkensee, Cottbus, Strausberg und Frankfurt (Oder) bestehen eigene Grünpflege-Ortsseiten; weitere Einsatzorte können individuell angefragt werden.
Hilfreich sind Ort, Objektart, ungefähre Flächengröße, vorhandene Bepflanzung und die gewünschten Arbeiten. Fotos oder ein Lageplan können die erste Einordnung zusätzlich erleichtern, sofern sie vorhanden sind.